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Die DSGVO-Schonzeit ist vorbei!

Viele Lan­des­da­ten­schutz­be­hör­den haben jedoch in den letz­ten Mona­ten ein Auge zuge­drückt und eine im Gesetz nicht vor­ge­se­he­ne frei­wil­li­ge Karenz­zeit ein­ge­scho­ben. In die­sem Zeit­raum soll­ten Unternehmen letztmalig die Gele­gen­heit nut­zen, die recht­li­chen Ver­pflich­tun­gen aus der DSGVO in Ver­bin­dung mit dem neu­en Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz (BDSG) .

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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